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BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 93/59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
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- BGH, 24.09.1959 - VIII ZR 189/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 93/59
Deshalb verweist die Revision auch vergeblich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1959 - VIII ZR 128/58 - (MDR 1959, 1005), in dem Fabrikgebäude mit Öfen, Maschinen und dergl., die der Herstellung von Kacheln dienten und dienen sollten, als Gegenstand eines Pachtvertrages (nicht eines Mietvertrages) gekennzeichnet worden sind. - BGH, 30.06.1959 - VIII ZR 128/58
Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 93/59
Deshalb verweist die Revision auch vergeblich auf das Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1959 - VIII ZR 128/58 - (MDR 1959, 1005), in dem Fabrikgebäude mit Öfen, Maschinen und dergl., die der Herstellung von Kacheln dienten und dienen sollten, als Gegenstand eines Pachtvertrages (nicht eines Mietvertrages) gekennzeichnet worden sind. - RG, 16.11.1906 - III 115/06
Miete.
Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 93/59
Eine Auslegungsregel gibt es in dieser Beziehung nicht (RGZ 64, 296). - RG, 26.11.1912 - VII 356/12
Miete oder Pacht; Mietstempel
Auszug aus BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 93/59
Gegenstand des Vertrages sind im wesentlichen Grundstücke und Räume, die "dem Inhaber [hier der Beklagten] als der örtliche Mittelpunkt seines Gewerbes dienen und ihm geeignete Gelegenheit geben sollen, seine gewinnbringende Tätigkeit auszuüben" (RGZ 81, 23, 24); die Grundstücke und Räume selbst sind also nicht "als die eigentliche Quelle der damit zu erzielenden Erträge anzusehen ..., der gegenüber die zu diesem Zweck mitwirkende Tätigkeit des Inhabers weniger wesentlich ist" (…RGZ a.a.O.).
- OLG Düsseldorf, 02.08.2007 - 10 U 148/06
Untermieterlaubnis: Zur Anwendbarkeit des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB
Ob eine Vertragsabrede in diesem Sinne auszulegen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGB-RGRK/Gelhaar, 12. Aufl., § 549, RdNr. 10 unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 3.3.1960, VIII ZR 93/59).